Kurzantwort: Wenn im Erdgeschoss Wasser aus Abflüssen oder der Toilette steigt, liegt das fast immer an einer Verstopfung in der Hauptleitung oder am Hausanschluss - nicht in der einzelnen Etage. Da die Erdgeschossleitungen am tiefsten liegen, werden sie zuerst überflutet. Das erfordert sofortiges Handeln, bevor Wasser austritt.
Warum ist das Erdgeschoss zuerst betroffen?
In einem mehrstöckigen Gebäude münden alle Abwasserströme irgendwann in eine gemeinsame Hauptleitung. Diese Grundleitung liegt im Keller oder direkt unter dem Erdgeschoss. Ist sie verstopft, kann das Wasser nicht mehr abfließen - und sucht sich den Weg des geringsten Widerstands zurück nach oben.
Da die Leitungen des Erdgeschosses am nächsten an der Verstopfungsstelle liegen, drückt das gestaute Wasser hier als erstes nach oben. Keller und Erdgeschoss-Toiletten oder -Duschen beginnen zu blubbern oder Wasser auszustoßen.
Typische Ursachen
- Fettablagerungen in der Grundleitung: Über Jahre ablagertes Fett aus der Küche verengt die Leitung so stark, dass Feststoffe nicht mehr durchkommen.
- Wurzeleinwüchse: In älteren Stadtteilen von Mönchengladbach können Baumwurzeln in die Kanalleitung eingedrungen sein.
- Fremdkörper: Feuchttücher, Hygieneartikel oder ähnliches haben sich tief in der Hauptleitung verfangen.
- Rückstau aus dem öffentlichen Kanal: Bei starkem Regen kann der öffentliche Kanal überlastet sein und Wasser zurückstauen.
Was tun, wenn das Erdgeschoss betroffen ist?
- Wasser sparen: Sofort alle Zapfstellen im Haus schließen. Kein Spülen, kein Duschen. Jeder Liter Wasser verschlimmert den Rückstau.
- Rückstauklappe prüfen: Neuere Gebäude haben eine Rückstauklappe im Keller. Prüfen Sie, ob sie funktioniert und nicht selbst verstopft ist.
- Fachbetrieb rufen: Eine Verstopfung der Grundleitung können Sie selbst nicht lösen. Ein Fachbetrieb mit Hochdruckspülung kommt auch nach Mönchengladbach kurzfristig.
- Versicherung informieren: Wenn bereits Wasser ausgetreten ist, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos für Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung.
Mehrparteienhaus: Wer ist zuständig?
In einem Mehrfamilienhaus ist die Grundleitung bis zur Grundstücksgrenze Sache des Eigentümers. Mieter müssen eine Verstopfung der Hauptleitung sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Für die Kosten ist in der Regel der Vermieter verantwortlich, außer ein einzelner Mieter hat die Verstopfung eindeutig verursacht.
Rückstauschutz nachrüsten
Wer im Erdgeschoss oder Keller wohnt, sollte über eine Rückstauklappe nachdenken. Diese verhindert, dass bei Kanalüberlastung Wasser aus dem öffentlichen Netz ins Haus drückt. Der Einbau kostet in Mönchengladbach je nach Zugänglichkeit rund 500 bis 2.000 Euro und ist eine sinnvolle Investition, besonders in Gebieten mit älterem Kanalnetz.