Kurzantwort: Wenn der Hausanschluss an den öffentlichen Kanal verstopft ist, kommt es auf die genaue Lage der Verstopfung an. Auf dem eigenen Grundstück ist der Eigentümer zuständig und zahlt. Im öffentlichen Kanal ist die Kommune verantwortlich. Die Grenze liegt meist an der Grundstücksgrenze.
Was ist der Hausanschluss?
Der Hausanschluss verbindet Ihre private Grundleitung mit dem öffentlichen Abwasserkanal der Stadt Mönchengladbach. Diese Anschlussleitung verläuft vom Fundament Ihres Hauses durch das Grundstück bis zur öffentlichen Straße oder dem Bürgersteig. An der Grundstücksgrenze endet in der Regel Ihre Verantwortung.
Wenn alle Abflüsse im Haus gleichzeitig betroffen sind, liegt die Ursache fast immer in dieser Hauptzuleitung oder noch weiter draußen im öffentlichen Kanal.
Wer ist für welchen Abschnitt zuständig?
- Auf dem Privatgrundstück bis zur Grundstücksgrenze: Der Grundstückseigentümer ist zuständig und muss für die Reinigung oder Reparatur selbst aufkommen.
- Ab der Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal: Das ist Sache der Gemeinde Mönchengladbach. Auch die sogenannte Hausanschlussleitung, die teils noch auf öffentlichem Grund liegt, kann kommunal geregelt sein - das variiert je nach Satzung.
Die genaue Grenzziehung ist in der Abwassersatzung der Stadt Mönchengladbach geregelt. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Tiefbauamt oder der zuständigen Abwassergesellschaft an.
Erste Maßnahmen bei Verdacht auf eine Hauptverstopfung
- Wasserverbrauch sofort stoppen: Kein Wasser ablaufen lassen, solange die Ursache unklar ist. Jedes Mal Spülen verschlimmert den Rückstau.
- Keller kontrollieren: Gibt es einen Bodenablauf oder eine Hebeanlage im Keller? Prüfen Sie, ob Wasser zurückläuft.
- Nachbarn befragen: Haben Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus oder benachbarten Häusern dasselbe Problem? Das deutet auf eine Verstopfung im öffentlichen Kanal hin.
- Fachbetrieb beauftragen: Ein Rohrreinigungsbetrieb kann mit einer Kamera feststellen, wo genau die Blockade sitzt. So wissen Sie, wer zuständig ist.
Wenn die Ursache im öffentlichen Kanal liegt
Liegt die Verstopfung nachweislich im öffentlichen Kanal, ist die Stadt Mönchengladbach zuständig. Melden Sie den Schaden der Abwasserbetriebe Mönchengladbach (ABM) oder dem Tiefbauamt. Im Notfall gibt es auch kommunale Bereitschaftsdienste.
Kosten und Versicherung
Ist die Verstopfung auf Ihrem Grundstück, zahlen Sie selbst. Je nach Lage und Tiefe der Blockade können Grundleitungsreinigungen in Mönchengladbach 300 bis über 1.000 Euro kosten. Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann bei bestimmten Schäden einspringen - prüfen Sie Ihren Vertrag.
Wenn durch den Rückstau ein Wasserschaden entstanden ist, kommt unter Umständen die Gebäudeversicherung für die Folgeschäden auf. Lassen Sie alles dokumentieren, bevor Sie mit der Schadensbeseitigung beginnen.
Regelmäßige Reinigung als Vorbeugung
Eigentümer sollten ihre Grundleitung alle fünf bis zehn Jahre professionell reinigen lassen. Wurzeleinwüchse und Ablagerungen wachsen langsam - eine regelmäßige Inspektion erkennt Probleme, bevor sie zur teuren Notfallsituation werden.