Kurzantwort: Bei einem Rohrbruch zählt jede Minute. Drehen Sie sofort die Hauptabsperrung zu, schalten Sie den Strom im Bereich des Wasserschadens ab und rufen Sie einen Notdienst. Dokumentieren Sie alles mit Fotos für Ihre Versicherung, bevor mit der Schadensbeseitigung begonnen wird.
Schritt 1: Wasser abstellen
Das Wichtigste zuerst: Drehen Sie den Haupthahn zu. In der Regel befindet er sich im Keller, unter dem Spülbecken oder im Hauswirtschaftsraum. In Mönchengladbach sind die Hauptabsperrungen in Mehrfamilienhäusern oft im Keller beim Wasserzähler.
Wenn nur ein bestimmter Bereich betroffen ist (zum Beispiel das Badezimmer), kann auch ein Teilabsperrventil ausreichen. Diese sitzen meist direkt hinter Toiletten, Waschmaschinenanschlüssen oder Armaturen.
Wenn Sie den Hahn nicht finden oder er sich nicht drehen lässt, rufen Sie sofort die Hotline Ihres Wasserversorgers an.
Schritt 2: Strom im Schadensbereich abschalten
Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination. Schalten Sie im Sicherungskasten alle Stromkreise ab, die in den betroffenen Räumen liegen. Betreten Sie nasse Räume nicht, solange der Strom noch fließt.
Schritt 3: Schaden dokumentieren
Bevor Sie aufräumen oder Wasser aufwischen, fotografieren und filmen Sie alles. Dokumentieren Sie:
- Die Schadenstelle am Rohr
- Das Ausmaß der Vernässung (Böden, Wände, Mobiliar)
- Beschädigte Gegenstände
- Die Uhrzeit und den Zeitpunkt der Entdeckung
Diese Dokumentation brauchen Sie für Ihre Versicherung. Versicherungen können Leistungen kürzen, wenn kein Nachweis über den ursprünglichen Schadenszustand vorliegt.
Schritt 4: Notdienst rufen
Ein Rohrbruch ist ein echter Notfall. Rufen Sie einen Sanitär- oder Rohrreinigungsnotdienst, der auch in Mönchengladbach rund um die Uhr erreichbar ist. Nennen Sie beim Anruf:
- Ob das Wasser bereits abgestellt ist
- Ob Strom im Bereich abgeschaltet wurde
- Ob Menschen in Gefahr sind
- Die genaue Adresse und wo im Haus der Schaden liegt
Schritt 5: Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Gebäudeversicherung (wenn Sie Eigentümer sind) oder Ihrer Hausratversicherung (wenn Ihr Eigentum betroffen ist). Als Mieter informieren Sie auch sofort Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Wichtig: Lassen Sie nichts wegräumen oder entsorgen, bevor die Versicherung die Besichtigung genehmigt hat - oder zumindest dokumentiert, dass Sie aufräumen dürfen.
Wer zahlt was?
- Gebäudeversicherung: Schäden am Gebäude durch Leitungswasser (Rohre, Böden, Wände)
- Hausratversicherung: Beschädigte Möbel, Elektrogeräte, persönliche Gegenstände
- Haftpflichtversicherung: Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer einen Schaden bei einem Nachbarn verursacht haben
Reparatur des Rohrs selbst ist nicht immer abgedeckt - das hängt vom genauen Versicherungsvertrag ab. Fragen Sie explizit nach, was erstattet wird.