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Rohrreinigung in der Mietwohnung - Rechte in Mönchengladbach

Aktualisiert am 31.08.2026 · Rohrreinigung Mönchengladbach

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Kurzantwort: Grundsätzlich muss der Vermieter für funktionstüchtige Rohre sorgen und trägt die Kosten einer Rohrreinigung. Hat der Mieter die Verstopfung selbst verursacht - zum Beispiel durch Feuchttücher oder Essensreste - kann der Vermieter die Kosten zurückfordern. Bei unklarer Ursache trägt meist der Vermieter.

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Die Grundregel: Vermieter ist zuständig

Rohre sind Teil der Mietsache. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das Abwassersystem funktioniert. Das gilt für Leitungen innerhalb der Wohnung genauso wie für Stammleitungen, Grundleitungen und den Hausanschluss. Verstopfungen, die durch normalen Gebrauch entstehen - also Ablagerungen durch Kalk, Fett oder Seifenreste - fallen unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Das Verursacherprinzip

Hat ein Mieter die Verstopfung eindeutig selbst verursacht, darf der Vermieter die Kosten weitergeben. Typische Beispiele:

  • Feuchttücher oder Hygieneartikel wurden in die Toilette gespült.
  • Essensreste oder Kaffeesatz wurden dauerhaft in den Abfluss gegeben.
  • Ein Fremdkörper (Spielzeug, Schmuck) wurde in den Abfluss gesteckt.

Der Vermieter muss dabei beweisen, dass der Mieter die Ursache gesetzt hat. Das ist in der Praxis oft schwierig - ein Fachbetrieb kann nach der Reinigung schriftlich dokumentieren, was die Ursache war.

Kleinreparaturklausel in der Mietwohnung

Manche Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Danach müssen Mieter Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (oft 100 bis 200 Euro) selbst zahlen. Diese Klausel bezieht sich jedoch nur auf Teile, die der Mieter direkt und häufig bedient - wie Wasserhahn-Dichtungen oder Lichtschalter. Leitungen und Rohre fallen in der Regel nicht darunter.

Was tun, wenn der Abfluss verstopft ist?

  1. Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren: Tun Sie das schriftlich (E-Mail, WhatsApp mit Lesebestätigung), damit Sie einen Nachweis haben.
  2. Keine eigenmächtigen Aufträge erteilen: Bestellen Sie ohne Erlaubnis des Vermieters einen Fachbetrieb, kann er die Kosten ablehnen. Ausnahme: echter Notfall mit Wasserschaden.
  3. Bei Untätigkeit des Vermieters: Wenn der Vermieter trotz Meldung nicht reagiert und die Situation unhaltbar ist, dürfen Sie einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen - aber erst nach schriftlicher Ankündigung und Fristsetzung.

Rohrreinigung in der Hausordnung

Manche Hausordnungen enthalten Pflichten für Mieter zur Pflege von Abflüssen oder Siphons. Solche Regelungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind. Die eigentliche Instandhaltung bleibt aber Sache des Vermieters.

Mietwohnung in Mönchengladbach: Tipp bei Streit

Wenn Vermieter und Mieter sich über die Kostenfrage streiten, hilft oft ein Blick in den Mietvertrag und das Beratungsangebot des lokalen Mietervereins. Auch der Schlichtungsausschuss kann weiterhelfen, bevor es zum Rechtsstreit kommt.

Hartnaeckige Verstopfung in Mönchengladbach?

Wenn Hausmittel und Hilfsmittel nicht weiterhelfen, finden Sie hier gepruefte Rohrreinigungs-Anbieter und einen 24h-Notdienst in Mönchengladbach.

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